Im Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht
unser aktuelles Bundestags-Wahlrecht für nicht verfassungsgemäß erklärt
und dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2011 Zeit gegeben, ein neues
Wahlrecht zu erlassen.
Die Bundesregierung hat mit ihrer
parlamentarischen Mehrheit am 21.09. 2011, also weit nach der vom
Verfassungsgericht gesetzten Frist, einen Reformvorschlag im
Innenausschuss durchgewunken, der schon im Vorfeld stark kritisiert
wurde.
SPD, Grüne und Mehr Demokratie e.V. erwägen eine Verfassungsbeschwerde auf Grund des Gesetzesbeschlusses.
Wir wollen mit unseren Referenten darüber
sprechen, weswegen das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine
Reform des Bundeswahlgesetzes aufgetragen hat, welche Änderungen die
einzelnen Parteien im Bundestag vorschlagen, ob die Überschreitung der
verfassungsgerichtlich gesetzten Frist zur Änderung des Wahlrechts eine
Verfassungskrise darstellt und welche Probleme sich aus der
Neuregelung seitens der Bundesregierung ergeben.
Die Piratenpartei Frankfurt lädt dazu am 08.10.2011 um 16:00 Uhr in den Saalbau Titus-Forum am Nord-West-Zentrum ein (Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt).
Als Referenten sind geladen:
- Dr. Martin Fehndrich, Autor bei wahlrecht.de
- Dr. Stefan Ruppert, MdB (FDP)
- Stefan Urbat, Piratenpartei
Weitere Informationen findet sich auf http://wahlrechtffm.wordpress.com/