Vor einem Jahr stellte das Amtsgericht Bremen fest, dass das Hausrecht über dem Recht der GEZ-"Gebührenbeauftragten" steht.
Damit ist es möglich, den Mitarbeitern der GEZ ein generelles
Hausverbot für die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu
erteilen. Auf diese noch weitgehend unbekannte Tatsache weist die
Piratenpartei alle Bürger hin, die unter den weiter andauernden
GEZ-Schnüffeleien leiden.
»Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht
haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück umzuschauen«,
stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, klar. »Sollte ein
GEZ-Mitarbeiter uneingeladen und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so
ist das Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit
bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei
Monate nach dem Vorfall kann Strafanzeige erstattet werden.
»Man kann solchem Verhalten einen Riegel vorschieben«, so Nerz
weiter, »indem man vorsorglich der GEZ mitteilt, für ihre Mitarbeiter
gelte ein generelles Hausverbot. Das geht formlos und muss sofort von
der GEZ befolgt werden.«
Vorformulierte Musterschreiben an die Gebühreneinzugszentralen in den jeweiligen Bundesländern können aus dem Netz heruntergeladen werden.